Schuld und Sühne

Im Zuge der Aufregung um Günter Grass und sein Geständnis ist mir folgende Geschichte wieder eingefallen, auch wenn sie nur entfernt mit dem Nobelpreisträger zu tun hat. Sie wirft aber die Frage auf, ob man eine schlimme Tat aus der Vergangenheit durch guten Taten tilgen kann:

Leroy Strachan war ein vorbildlicher Mensch. Er war ein sorgsamer und liebevoller Familienvater und Großvater, engagierte sich in seiner Gemeinde und sang im Chor. Er arbeitete in einer Aufzugsfirma in New York und führte ein geruhsames Leben. Aber all die Jahre hütete er ein dunkles Geheimnis, das nicht einmal seine Kinder kannten. Er hatte im November 1946 im Alter von siebzehn Jahren in Miami einen farbigen Polizisten erschossen, der ihn und einige Kumpels daran hindern wollte, sich am Einlass vorbei zu schmuggeln, um ein Footballspiel zu sehen. Unmittelbar nach der Tat floh er nach New York City und konnte über vier Jahrzehnte unentdeckt ein neues Leben führen.

Mehr als vierzig Jahre später spürten ihn Privatdetektive auf und Leroy Strachan wurde verhaftet. Im Falle einer Überstellung nach Florida drohte ihm nun sogar der elektrische Stuhl. In einem fast zwei Jahre dauernden Prozess versuchten die Richter die Antwort auf die Frage zu finden, ob ein Verbrechen durch gute Taten, durch ein vorbildlich geführtes Leben getilgt werden könne.

Schließlich verließ Strachan das New Yorker Gefängnis als freier Mann. Er wurde wegen Totschlags zu einer siebenjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Selbst die Urgroßnichte des Opfer hatte angesichts des tadellosen Lebensstils von Leroy Strachan eine Aussöhnung statt einer Verurteilung gefordert.

30. August 2006, Kategorie Leben | RSS | Trackback

Ein Kommentar zu “Schuld und Sühne”

  1. Christian meint:

    Das Ärgernis besteht bei Grass ja nicht darin, daß er in der SS war, sondern darin, daß er den Deutschen jahrzehntelang die Verdrängung ihrer Vergangenheit vorgeworfen hat, selbst aber auch nicht besser ist.
    Zu der Frage, ob man Verbrechen durch gute Taten tiilgen kann: im Hinblick auf bewiesene Resozialisierung glaube ich das schon. Aber nicht im Hinblick auf das berechtigte Bedürfnis nach Strafe, das die Opfer (in der Regel) empfinden.

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